Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Waez Umzüge, Fahmi Waez, Callenberger Straße 40A, 96450 Coburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere für Privat- und Firmenumzüge, Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Möbelmontagen, Möbellift-Gestellung, Ein- und Auspackservice sowie damit verbundene Nebenleistungen.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website sowie Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Eine über das Online-Formular, telefonisch oder per E-Mail übermittelte Terminbuchung stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftrags- bzw. Terminbestätigung durch den Auftragnehmer (telefonisch, per E-Mail oder in Textform) zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem verbindlichen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden (z. B. De- und Montage von Möbeln, Verpackungsmaterial, Beräumung zusätzlicher Räume, Entsorgung, Halteverbotszonen), werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach vollständiger Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- vollständige und zutreffende Angaben zum Umfang des Umzugs- bzw. Auflösungsguts, zu Zugangswegen, Etagen, Aufzügen und Parkmöglichkeiten zu machen;
- für einen ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten sowie – soweit erforderlich – für eine Halteverbotszone zu sorgen bzw. deren Einrichtung rechtzeitig zu beauftragen;
- besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände vorab anzuzeigen (siehe Ziffer 8);
- elektrische Geräte und Einrichtungsgegenstände, soweit nicht anders vereinbart, betriebsbereit ab- bzw. anzuschließen bzw. anschließen zu lassen.
Mehraufwand, der durch unzutreffende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entsteht, geht zu dessen Lasten und wird gesondert berechnet.
6. Termine, Verschiebung und Stornierung
Bestätigte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen nicht zum Schadensersatz.
Der Auftraggeber kann einen bestätigten Termin verschieben oder stornieren. Bei einer Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber können die bis dahin entstandenen, nachgewiesenen Kosten sowie ein angemessener Ausfallschaden in Rechnung gestellt werden. Als Orientierung gilt: bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine angemessene Ausfallpauschale erhoben werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe Ziffer 9) bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung
Für Umzugsleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. Handelsgesetzbuch – HGB). Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts nach Maßgabe dieser Vorschriften.
Nach § 451e HGB ist die Haftung des Auftragnehmers bei einem Umzugsvertrag auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen des § 451g HGB sowie bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in gesetzlichem Umfang unberührt.
8. Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind dem Auftragnehmer spätestens bei Ablieferung des Umzugsguts anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 451f HGB) in Textform anzuzeigen. Bei Versäumung der Anzeige können Ansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.
9. Wertsachen und gefährliche Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, besonders wertvolle Gegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Sammlungen, wichtige Dokumente) sowie gefährliche Güter (z. B. entzündliche, explosive oder ätzende Stoffe) vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich anzuzeigen. Es wird empfohlen, Wertsachen und Dokumente selbst zu transportieren.
Werden gefährliche Güter nicht angezeigt, kann der Auftragnehmer diese von der Beförderung ausschließen; für hieraus entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen (z. B. Buchung über das Online-Formular, telefonisch oder per E-Mail) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail an info@waez-umzuege.de oder per Post) zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.
11. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen aller durch den Vertrag begründeten Forderungen ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gut zu (§§ 441, 464 HGB).
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026